Die Abteilung Kultur ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des SCHÄXPIR Theaterfestival für junges Publikum www.schaexpir.at
Die Abteilung Kultur orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen. Accesskeys werden mit der Neuerstellung der Website implementiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.
An der Zielerreichung wird gearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die aktuelle Website www.schaexpir.at entspricht nur teilweise den Bestimmungen der Barrierefreiheit.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Nicht alle Bilder und Videos haben Texte, die den Zweck des Bildes bzw. Videos beschreiben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt. Nicht alle Audio- und Videoinhalte enthalten Textalternativen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2 (Time-based Media) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Wir sind bemüht, neue Bild-, Video- und Audioinhalte barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 20. Oktober 2020 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 20. Oktober 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.
Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2020 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, alle Inhaltsseiten der Navigationsebene, Kontakt, etc. Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Diese Erklärung wurde zuletzt am 16.01.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen: officesymbolschaexpirpunktat
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
4021 Linz • Promenade 37
Telefon (+43 732) 77 20-14875
E-Mail: k.postsymbolooe.gvpunktat
Durchsetzungsverfahren
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:
Informationen der Oö. Antidiskriminierungsstelle zum Beschwerdeverfahren [Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/antidiskriminierung.htm]
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail: as.postsymbolooe.gvpunktat
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.schaexpir.at wurde 2002 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde in 2017 technisch erneuert.
Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2025 geplant.